Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage oft schnell geklärt — über die Höhe des zu ersetzenden Schadens wird in der Praxis dagegen häufig gestritten. Versicherer kürzen einzelne Schadenpositionen nicht selten, ohne dass Geschädigte dies auf den ersten Blick erkennen.

Nicht vorschnell mit der gegnerischen Versicherung sprechen

Erste Anrufe der gegnerischen Versicherung wirken oft freundlich und unverbindlich — dienen aber vor allem der eigenen Beweissicherung. Zusagen zur Schadenhöhe sollten Geschädigte nicht ohne anwaltliche Prüfung machen.

Auf ein unabhängiges Gutachten bestehen

Bei Schäden oberhalb einer Bagatellgrenze steht Geschädigten in der Regel ein eigenes, unabhängiges Sachverständigengutachten zu — die Kosten hierfür trägt regelmäßig die gegnerische Versicherung. Ein von der Versicherung vorgeschlagener Gutachter vertritt nicht Ihre Interessen.

Mietwagen- und Nutzungsausfall nicht vergessen

Neben den reinen Reparaturkosten stehen Geschädigten häufig weitere Positionen zu — etwa ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur, Nutzungsausfallentschädigung, eine Kostenpauschale sowie bei Personenschäden ein angemessenes Schmerzensgeld. Diese Ansprüche werden von Versicherern nicht immer von sich aus vollständig reguliert.

Wir übernehmen die vollständige Abwicklung Ihres Schadenfalls und sorgen dafür, dass keine berechtigte Position unter den Tisch fällt.