Ob Geschwindigkeitsmessung, Abstandsverstoß oder eine rote Ampel — ein Bußgeldbescheid trifft die meisten Betroffenen unvorbereitet. Dabei kommt es in den ersten Tagen auf einiges an: Die Einspruchsfrist läuft, und wer sie versäumt, verliert in aller Regel die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf zu wehren.

Die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum auf dem Bescheid, sondern der tatsächliche Zugang. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig — eine spätere Überprüfung ist dann nur noch in engen Ausnahmefällen möglich.

Nicht vorschnell unterschreiben

Anhörungsbögen, die vor dem eigentlichen Bescheid verschickt werden, sollten nicht unüberlegt ausgefüllt zurückgesendet werden. Insbesondere Angaben zur Fahrereigenschaft können später kaum noch korrigiert werden. Wir empfehlen, sich vor jeder Rückantwort rechtlich beraten zu lassen.

Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Einspruch kann sich unter anderem lohnen, wenn Zweifel an der Messmethode bestehen, die Fahrereigenschaft unklar ist oder ein drohendes Fahrverbot existenzielle Folgen hätte. In vielen Fällen lässt sich über eine Akteneinsicht klären, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Form sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid empfiehlt, und vertreten Sie im gesamten Verfahren.