Erbrecht

Testament, Erbvertrag und Unternehmensnachfolge klug geregelt.

Erbrecht
Überblick

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die rechtlichen Aspekte rund um das Vermögen einer Person nach deren Tod — ein komplexes Rechtsgebiet, das oft für Unsicherheit sorgt. Ein zentraler Punkt ist die Erbfolge: Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge, doch durch Testament oder Erbvertrag kann davon abgewichen werden. Wir beraten Sie kompetent und einfühlsam zu Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüchen und der erbrechtlichen Auseinandersetzung — auch beim Generationenwechsel in Unternehmen.

Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Testament gestalten

Wir unterstützen bei klaren testamentarischen Regelungen, privat ebenso wie bei komplexen Vermögens- und Unternehmensfragen.

Pflichtteil und Erbvertrag

Wir beraten zu Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen, Erbverträgen und der rechtssicheren Durchsetzung von Ansprüchen.

Nachlass ordnen

Bei Erbengemeinschaften und Generationenwechseln helfen wir, Streitpunkte zu klären und tragfähige Lösungen zu finden.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wenn jemand stirbt und kein Testament hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Erben sind dann die nächsten Verwandten des Verstorbenen.

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, wer ihr Vermögen nach ihrem Tod erhalten soll.

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, in der sie ihre Erbfolge verbindlich regeln. Er wird vor einem Notar abgeschlossen.

Das Erbe wird in der Regel nach dem Verwandtschaftsgrad aufgeteilt. Es gibt verschiedene Erbquoten, je nachdem, ob es sich um direkte Nachkommen, Geschwister oder entferntere Verwandte handelt.

Ja, man kann sein Erbe ausschlagen — etwa um Schulden oder andere finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Erbes, der bestimmten nahen Verwandten zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Fragen zum Thema Erbrecht?

Wir besprechen Ihr Anliegen gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.