Ein Testament muss nicht notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein — das eigenhändige Testament genügt, sofern es bestimmte Formvorgaben erfüllt. Gerade diese Formvorgaben führen in der Praxis jedoch immer wieder zu Streit und im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit.

Handschrift und Unterschrift sind Pflicht

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Ein am Computer geschriebenes und lediglich unterschriebenes Testament ist unwirksam.

Ort und Datum nicht vergessen

Auch wenn Ort und Datum keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung sind, sollten sie stets angegeben werden — insbesondere, wenn später mehrere Testamente existieren und deren Reihenfolge geklärt werden muss.

Klare Formulierungen vermeiden spätere Streitigkeiten

Unklare oder widersprüchliche Formulierungen sind eine der häufigsten Ursachen für erbrechtliche Auseinandersetzungen. Eine rechtliche Beratung vor der Testamentserrichtung hilft, spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Wir beraten Sie bei der Testamentsgestaltung — von der privaten Nachlassplanung bis zur Unternehmensnachfolge.